Versicherungsvergleich Berufsunfähigkeitsversicherung: Achtung Klausel „abstrakte Verweisung“


portal-versicherungsvergleich.de 25% der Berufstätigen scheiden mittlerweile wegen Berufsunfähigkeit aus dem Erwerbsleben vorzeitig aus. Auch jüngere Menschen im „besten Alter“ werden immer häufiger dauerhaft berufsunfähig. Die so genannte Erwerbsminderungsrente beträgt ca. 30% vom Einkommen. Die teilweise Erwerbsminderungsrente beträgt ca. 15% vom Einkommen. Für die meisten bedeutet das: Sozialhilfe-Niveau. Allgemein ist deshalb für alle Berufstätigen, die ab 1961 geboren sind, eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig. Die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich jedoch zwischen den einzelnen Versicherern. Niemand sollte einen Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung unterschreiben, mit der Klausel „abstrakte Verweisung.“ Diese Klausel berechtigt den Versicherer, im Leistungsfall auf die Ausübung einer ganz anderen beruflichen Tätigkeit als den erlernten Beruf oder die momentan ausgeübte Tätigkeit zu bestehen. Berufsunfähigkeitsrente gibt es dann nicht. Merke: Keinen Vertrag unterschreiben mit der Klausel „abstrakte Verweisung!“ Bei gleichen Leistungen bestehen große Unterschiede bei den Beiträgen. Mit der Wahl eines günstigen Versicherers für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie oft mehr als 500,00 Euro sparen. Vergleichen Sie Versicherungen immer online — unabhängig, neutral und ohne Verkaufs- und Provisionsdruck. portal-versicherungsvergleich.de

Ein Gedanke zu “Versicherungsvergleich Berufsunfähigkeitsversicherung: Achtung Klausel „abstrakte Verweisung“

  1. Ein ganz wichtiger Hinweis. Obwohl Verträge mit dieser Klausel immer weniger
    angeboten werden, unbedingt darauf achten. Auf keinen Fall einen Vertrag mit dem Hinweis auf abstrakte Verweisung oder Dread Disease unterschreiben.

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